Provisionsteilung
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Der Maklerauftrag

Auftrag hin oder her …

Wenn Sie sich also entschlossen haben, uns Ihr Objekt anzuvertrauen und auch wir denken, dass Ihre Immobilie verkaufbar ist, stellt sich nun die Frage, wie wir die Zusammenarbeit vertraglich regeln.

Der qualifizierte Alleinauftrag – Die Poleposition für Verkäufer: Am besten ist man bei Immobiliengeschäften beraten, wenn man einem leistungsfähigen Makler einen qualifizierten Alleinauftrag erteilt. Dadurch wir der Makler für eine bestimmte Zeit (ca. 3 – 6 Monate) zu intensiver Arbeit verpflichtet.

Um zum Erfolg zu kommen, wird die ganze Palette seines Könnens eingesetzt, denn es besteht ja nur in dieser Zeitspanne die Möglichkeit dazu! Die Kosten für Zeitung, Internet, Telefon, Benzin, Post, etc. übernimmt der Makler und im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, weitere Makler einzuschalten oder selbst zu verkaufen.

Der einfache Auftrag:
Hierbei wird der Makler zu keinerlei Aktivitäten verpflichtet! Er wird/kann einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Verkauf ist also Glückssache, jedoch sicher nicht das Ergebnis zielgerichteter Arbeit.

Der Allgemeinauftrag:
Werden mehrere Makler gleichzeitig beauftragt (ohne einen schriftlichen Auftrag), riskiert der spätere Käufer am Ende die volle Provision mehrfach zahlen zu müssen. Schalten Sie von Anfang an mehrere Immobilienmakler ein, müssen Sie selbst die Kontrolle und Koordination übernehmen:

• Wer soll einen Schlüssel für die Immobilie bekommen?
• Wem gestattet er ein aktives Verkaufsschild aufzustellen?
• Doppelte Zeitungswerbung (sehr negativ)
• Internetprotale werden mehrfach belegt

Dadurch, dass Ihre Immobilie von meheren Seiten angeboten wird, besteht hier die große Gefahr, dass man immer wieder die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrmals, oft sogar zu unterschiedlichen Preisen, sieht. Das lässt weder Ihr Objekt noch Ihre Verkaufsabsicht als vertrauenswürdig erscheinen. Der Marktwert sinkt rapide. Zum Schluss: Ihre Immobilie gilt bei Interessenten als unverkäuflich und kommt als “Superstar” ganz groß raus. Aber einen Notartermin wird es nicht geben.

Gar keinen Auftrag
Bestimmt auch = keine Leistung! Sehr oft zu finden bei Maklern, die sich nicht trauen, Sie nach einem Auftrag zu fragen. Wie wird dann wohl die Qualität ihrer Arbeit aussehen? Diese Makler erweisen sich in aller Regel als wahre “Objektsammler”, die sie in Folge aber nicht mehr betreuen können oder wollen.

Letztendlich …
Die volle und professionelle Verkaufsleistung wird einem Verkäufer nur beim Alleinauftrag gewährt! Hier ist der Makler verpflichtet, aktiv an den Immobilienmarkt zu gehen.